FAQ
Häufig gestellte Fragen
Dienstleister, welcher an dem jeweiligen Flughafen für den Bereich der Passagier-/ Personalkontrollen zuständig ist.
Die GATE Aviation GmbH ist unter anderem als zertifizierter Bildungsträger bundesweit für die Kunden im Bereich der Luftsicherheit verantwortlich für das
- Rekruting- und Bewerbermanagement, sowie
- Ausbildung zum Luftsicherheitskontrollpersonal (§ 5 LuftSiG) und Kontrollkraft für Personal und mitgeführte Gegenstände (§ 8 LuftSiG)
Jeder, der die persönliche Zuverlässigkeit, körperliche Tauglichkeit und persönliche Belastbarkeit besitzt sowie das allgemeine Anforderungsprofil des Gesetztgebers und Dienstleisters erfüllt.
Sie müssen über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift insoweit verfügen, dass Sie in der Lage sind, Sätze zu formulieren – welche verständlich und nachvollziehbar sind. In der behördlichen Abschlussprüfung wird ein Teil in schriftlicher Form abgelegt.
Vorteilhaft sind Kenntnisse, um einen Small-Talk mit dem Fluggast führen zu können und Ihre Kenntnisse werden während der Schulung fachspezifisch aufgefrischt.
Nein. Sie müssen mindestens einen Hauptschulabschluss nachweisen. Bewerber mit einem ausländischen Schulabschluss müssen diesen von einem Schulamt im jeweiligen Bundesland anerkennen bzw. übersetzen (EU) lassen.
Nein. Eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen zu können, ist von Vorteil. Bewerber mit einem Migrationshintergrund müssen im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sein und neben ihrem Schulabschluss auch ihre abgeschlossene Ausbildung ebenfalls in Deutschland anerkennen bzw. übersetzen (EU) lassen.
Nein. Vor Arbeitsantritt müssen Sie eine Schulungsmaßnahme durchlaufen, welche vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Diese dauert circa drei Monate und schließt mit einer behördlichen Prüfung ab. Sobald Sie Ihre Prüfung zum Luftsicherheitskontrollpersonal / -Kontrollkraft bestanden haben, beginnen Sie Ihr sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Die Prüfungsinhalte erfahren Sie zu Beginn Ihrer Schulung, diese basieren auf den gesetzlichen Grundlagen.
In erster Linie müssen Sie Ihre Erreichbarkeit des Flughafens zu jeder Tages- und Nachtzeit sicherstellen. Ein Führerschein kann im Rahmen einer Tätigkeit nach § 8 LuftSiG erforderlich sein.
Bitte übermitteln Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, damit wir eine valide Aussage über Ihre mögliche Eignung tätigen können:
- Schulabschlusszeugnis
- Ausbildungs-Prüfungszeugnis aus dem hervorgeht, dass Sie Ihre Ausbildung bestanden und abgeschlossen haben, Arbeitgeberzeugnisse aus vorangegangenen Vollzeit-Tätigkeiten.
Für Bewerber mit einem Migrationshintergrund gilt, dass Ihr Schulabschluss- und Ausbildungszeugnis behördlich anerkannt werden muss.
Nein. Vorkenntnisse und Berufserfahrungen im Bereich der Sicherheitsbranche sind nicht erforderlich.
Nein. Die Sachkundeprüfung gem. §34 GewO. ist nicht erforderlich.
Als Luftsicherheitskontrollpersonal nach § 5 sind Sie für die Fluggastkontrollen, Hand- und Reisegepäckkontrollen sowie Röntgenbildauswertung und Einhaltung von EU-relevanten Sicherheitsstandards verantwortlich.
Als Kontrollkraft nach § 8 sind Sie für die Personal- und Warenkontrollen, Hand- und Reisegepäckkontrollen, Kfz-Kontrollen, Röntgenbildauswertung und Einhaltung von EU-relevanten Sicherheitsstandards verantwortlich.
Die Schulungsmaßnahme dauert circa drei Monate und schließt mit einer behördlichen Prüfung ab.
Diese Tätigkeit wird im Schichtbetrieb ausgeübt und bedarf in diesem Falle der Zustimmung des Arbeitgebers.
Die Schichtzeiten sind von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich. In der Regel handelt es sich um ein 3-Schichtsystem.
Diese Möglichkeit besteht und ist arbeitgeberseitig bedarfsabhängig.
Die Ausbildungskosten variieren aufgrund der Inhalte und der Dauer. Die Ausbildung kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, Jobcenter oder anderen Kostenträger bezahlt werden. Sprechen Sie uns gerne an.
Die Arbeitgebervergütung ist bundesweit tariflich geregelt (aktueller Stundenlohn 22,95 €) und unterscheidet sich in der Vergütung deutlich von der klassischen Sicherheitsbranche. Arbeitgeberseitige Zusatzleistungen sind standortabhängig.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!